Hausverwalter-Hausmeister-Haushüter
Service für Ihr Ferienhaus von Friedrichskoog über Büsum und Friedrichstadt bis Dagebüll.
Spezielles Angebot für Auswanderer und Auslandstätige.
Oder einfach für alle die Ihr Haus für längere Zeit alleine lassen müssen.
Wir bieten Ihnen einen individuellen Service ganz nach Ihren Wünschen.
Vom preisgünstigen Basic Service ab ca. 95 Cent am Tag.
Bis zum gehobenen Premimum Service.
Wir sind Spezialist in Sachen Haus- und Grundstückspflege und fühlen uns schon weil wir eigene Erfahrung im Bereich Auswanderung haben, besonders befähigt Ihren Wünschen zu entsprechen.
Zusätzlich können wir uns auch nach entsprechender Vollmacht von Ihnen, um sämtliche anderen Angelegenheiten von Ihnen kümmern, die Ihnen am Herzen liegen.
siehe Hausverwaltung
Ein Housesitter kostet Ihnen mehr und stört Ihre Privatsphäre nachhaltig.
Wir haben ein effektives Betreuungsprogramm und erstatten Ihnen ständig Bericht mit Fotos.
Sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Unsere Einzugsbereich für diesen Service, sind das Bundesland Schleswig Holstein und Hamburg.
Lassen Sie Ihr Haus nicht im Stich
Werbeprämie*
Nachbarn oder Bekannten werben und Ihnen wird 50 Euro auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
Hier noch ein paar Tips und Infos.
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Hausservice-Nordsee ist ein Hausmeisterservice in Dithmarschen an der Nordsee.
Die Aktion Werbeprämie ist unbefristet und gilt nur für Kunden von Hauservice-Nordsee in 25792 Neuenkirchen, die mindestens ein Servicepacket geordert haben. Die Werbeprämie wird dem werbenden Bestandskunden gutgeschrieben, sobald der geworbene neue Kunde einen Vertrag für mindestens ein Servicepacket unterzeichnet hat .
Vermieter-Lexikon
Leistungen der Hausverwaltung
Die wichtigsten Leistungen eines Hausverwalters leicht erklärt
Gesetzliche Grundlagen
Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage. Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.
Grundleistungen
Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sein.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen. z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumassnahmen etc.
Honorar
Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietenverwaltung sind Sätze von 3,5 bis 8 Prozent der Bruttomiete üblich. In der Wohnungseigentumsverwaltung hängt die Verwaltervergütung nicht von der Miete, sondern von der Größe der Wohnanlage ab. Ein Muster für eine Preisliste ist unter http://www.verwaltersuche.de/preise.htm zu finden.
Termine
Als Grundleistungen der Verwaltung sollten folgende Termine eingehalten werden: - Jahresabrechnung für den Hausbesitzer bei Mietenverwaltung bis 31.3. des Folgejahres - Jahresabrechnung für Wohnungseigentumsanlagen bis 30.6. des Folgejahres .
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